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Wartung

Wartungsgebühr monatlich, jährlich, GBP vom Eigentümer zu zahlen

Art Monatlich Jährlich
STD 60 720
STD WITH NICHE/ Semi 1 63 756
1+1 65 780
1.5+1 70 840
2+1 75 900
3+1 80 960
4+1 85 1020
S. VILLA 80 960
VILLA 85 1020
VILLA (own pool) 60 720

Die Zahlung erfolgt periodisch entsprechend dem Zahlungszeitraum und im Voraus.

Die Servicegebühr kann überarbeitet werden, abhängig von sich ändernden Bedingungen, und dem Eigentümer durch eine schriftliche Mitteilung mitgeteilt werden, die an die oben angegebene E-Mail-Adresse als juristische Lieferadresse gesendet wird. Der Eigentümer verpflichtet sich hiermit, die mitgeteilte Servicegebühr ab dem Datum ihres Inkrafttretens zu zahlen.

Diese Servicegebühr bleibt bis zum 31.12.2026 fest und unveränderlich.

Dieser Wartungsvertrag wird automatisch verlängert und bleibt für die gesamte Besitzdauer des Eigentümer in Kraft. DER EIGENTÜMER verpflichtet sich hiermit, die anwendbaren Servicegebühren und andere auf dieser Seite offiziell veröffentlichte Gebühren zu zahlen. Sollte das Wartungsunternehmen es aufgrund sich ändernder Bedingungen oder aus anderen Gründen für erforderlich halten, hat es das Recht, diesen Vertrag durch eine juristische Mitteilung an die juristische Lieferadresse des Eigentümer zu kündigen und vom EIGENTÜMER die Unterzeichnung einer neuen Vereinbarung mit neuen Bedingungen und/oder Bestimmungen zu verlangen. DER EIGENTÜMER verpflichtet sich hiermit, die anwendbare und gültige Wartungsvereinbarung zu unterzeichnen und/oder alle anwendbaren Gebühren und Zahlungen zu leisten.

RECHTE UND PFLICHTEN DES EIGENTÜMERS

Der Eigentümer verpflichtet sich für sich, seine Erben und Rechtsnachfolger Folgendes:

  • Der Eigentümer ist verpflichtet, die Servicegebühr im Voraus zu zahlen. Die Servicegebühr für den verbleibenden Teil des ersten Kalender-Zahlungszeitraums muss am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags vollständig bezahlt werden.
  • Die Servicegebühr für jeden nachfolgenden Zahlungszeitraum muss innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Beginn des Zahlungszeitraums ohne vorherige Benachrichtigung vollständig bezahlt werden.
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, seinen Anteil an der Reserve, wie in Abschnitt #1 angegeben, zu zahlen. Der Eigentümer muss seinen Anteil an der Gesamtsumme der Reserve innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung entrichten. Falls der EIGENTÜMER eine Ratenzahlung wählt, jedoch die monatlichen Zahlungen nicht einhält, wird der verbleibende Betrag sofort fällig, und der EIGENTÜMER muss die gesamte ausstehende Summe begleichen. Zudem verliert er das Recht auf monatliche Zahlungen in Zukunft und ist verpflichtet, nur noch jährliche Zahlungen zu leisten.

    Falls der Eigentümer die Servicegebühr oder seinen Anteil an der Reserve nicht rechtzeitig und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags bezahlt oder die Kosten für die Reparatur von durch seine Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handlungen sowie durch Handlungen seiner Gäste, Mieter oder Lizenznehmer verursachten Schäden nicht erstattet, hat das Wartungsunternehmen das Recht, die Wartungsleistungen einzustellen und/oder eine Strafe von 15 Britischen Pfund (15 GBP) für jeden Monat Verzögerung nach Ablauf der 14-tägigen Frist bis zur Zahlung zu erheben. Diese Strafen werden zusätzlich und unbeschadet anderer gesetzlicher Rechte und Rechtsmittel des Wartungsunternehmens erhoben, einschließlich des Rechts, rechtliche Schritte gegen den Eigentümer zur Einforderung von Schadenersatz, Zinsen und Gerichtskosten einzuleiten.
  • Die Wasserversorgung des gesamten Komplexes und deren Verwaltung wird vom Wartungsunternehmen in den jeweiligen Resorts und/oder Projekten durchgeführt. In diesem Fall kann jeder Eigentümer Wassercredits an der Rezeption erwerben, um sie in seiner Wohnung zu nutzen.
  • Der Eigentümer hat das Recht, Mietern die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche in angemessener Weise zu gestatten, vorausgesetzt, dass die Mieter auf dem Gelände wohnen und das Wartungsunternehmen zuvor über die Mieterdaten (Name und Wohnungsnummer) informiert wurde. Der Eigentümer ist jedoch dafür verantwortlich, dass die Mieter die Bestimmungen dieses Vertrags hinsichtlich der Nutzung der Gemeinschaftsbereiche einhalten. Der Eigentümer haftet für die Kosten der Reparatur von Schäden an den Gemeinschaftsbereichen, die durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen der Mieter verursacht wurden.

RECHTE UND PFLICHTEN DES WARTUNGSUNTERNEHMENS

  • Vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Servicegebühr durch die Eigentümer verpflichtet sich das Wartungsunternehmen, Dienstleistungen zur Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche bereitzustellen. Das Wartungsunternehmen haftet jedoch nicht gegenüber dem Eigentümer für Unterbrechungen der Dienstleistungen in den Gemeinschaftsbereichen, die durch Reparaturarbeiten, Wartung oder andere Umstände verursacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
  • Im Falle eines Zahlungsverzugs der Servicegebühr hat das Wartungsunternehmen das Recht, alle Dienstleistungen einzustellen und den Zugang des Eigentümer zu Einrichtungen und Gemeinschaftsbereichen einzuschränken.
  • Das Wartungsunternehmen ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Subunternehmer zu übertragen und/oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

VERBOTE:

Haustiere

  • Haustiere sind in den Gemeinschaftsbereichen und/oder in den Infrastruktureinrichtungen wie Restaurants, Poolbereichen nicht erlaubt.
  • Haustiere, die ungepflegt sind, bellen oder Unannehmlichkeiten verursachen, dürfen sich nicht auf dem Resortgelände aufhalten.

Der Eigentümer und/oder seine Gäste und/oder benannte gesetzliche Eigentümer bestätigen hiermit, dass sie die oben genannten Verbote verstehen und akzeptieren, sowie sich verpflichten, mögliche Strafen zu zahlen und die geltenden Einschränkungen einzuhalten.